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610.1 FHG CH-OW

Art. 27 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Anhang

Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
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Art. 27 FHG · Anhang

1. Der Anhang der Jahresrechnung

a. nennt das auf die Rechnungslegung anzuwendende Regelwerk und begründet Abweichungen;

b. fasst die Rechnungslegungsgrundsätze einschliesslich der wesentlichen Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung (insbesondere Abschreibungsmethoden und -sätze) zusammen;

c. enthält den Eigenkapitalnachweis;

d. enthält den Rückstellungsspiegel;

e. enthält den Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel;

f. * enthält die ausstehenden und die während des Jahres abgerechneten Verpflichtungskredite;

g. zeigt Einzelheiten über Kapitalanlagen in einem Anlagespiegel auf;

h. enthält Begründungen wesentlicher Kreditüberschreitungen gemäss Art. 48 dieses Gesetzes;

i. enthält zusätzliche Angaben, die für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage, der Verpflichtungen und der finanziellen Risiken von Bedeutung sind;

j. enthält die Finanzkennzahlen gemäss Art. 35 dieses Gesetzes.

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