610.1
FHG
CH-OW
Art. 23 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Bilanz
Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
Art. 23 FHG · Bilanz
1. In der Bilanz werden die aktiven (Vermögen) und die passiven (Verpflichtungen und Eigenkapital) Bestände einander gegenübergestellt.
2. Die Aktiven werden in Finanz- und Verwaltungsvermögen gegliedert.
3. Die Passiven werden in Fremdkapital und Eigenkapital gegliedert.