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610.1 FHG CH-OW

Art. 23 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Bilanz

Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
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Art. 23 FHG · Bilanz

1. In der Bilanz werden die aktiven (Vermögen) und die passiven (Verpflichtungen und Eigenkapital) Bestände einander gegenübergestellt.

2. Die Aktiven werden in Finanz- und Verwaltungsvermögen gegliedert.

3. Die Passiven werden in Fremdkapital und Eigenkapital gegliedert.

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