610.1
FHG
CH-OW
Art. 20 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Überschreitung des Globalbudgets
Gesamtsteuerung des Haushalts - Budget
Art. 20 FHG · Überschreitung des Globalbudgets
1. Eine mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführte Verwaltungseinheit darf das Globalbudget überschreiten, wenn sie die Überschreitung durch die Auflösung früher gebildeter Rücklagen deckt.