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610.1 FHG CH-OW

Art. 20 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Überschreitung des Globalbudgets

Gesamtsteuerung des Haushalts - Budget
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Art. 20 FHG · Überschreitung des Globalbudgets

1. Eine mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführte Verwaltungseinheit darf das Globalbudget überschreiten, wenn sie die Überschreitung durch die Auflösung früher gebildeter Rücklagen deckt.

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