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610.1 FHG CH-OW

Art. 16 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Gliederung

Gesamtsteuerung des Haushalts - Budget
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Art. 16 FHG · Gliederung

1. Das Budget ist nach der funktionalen Gliederung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 für die Gemeinden bzw. nach der institutionellen Gliederung für den Kanton sowie nach der Artengliederung einzuteilen. Der Kontenrahmen richtet sich nach dem Kontenrahmen des Harmonisierten Rechnungsmodells 2.

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