610.1
FHG
CH-OW
Art. 16 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Gliederung
Gesamtsteuerung des Haushalts - Budget
Art. 16 FHG · Gliederung
1. Das Budget ist nach der funktionalen Gliederung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 für die Gemeinden bzw. nach der institutionellen Gliederung für den Kanton sowie nach der Artengliederung einzuteilen. Der Kontenrahmen richtet sich nach dem Kontenrahmen des Harmonisierten Rechnungsmodells 2.