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610.1 FHG CH-OW

Art. 13 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Inhalt

Gesamtsteuerung des Haushalts - Aufgaben- und Finanzplan
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Art. 13 FHG · Inhalt

1. Die rollende Aufgaben- und Finanzplanung enthält

a. die finanz- und wirtschaftspolitisch relevanten Eckdaten;

b. die Hauptaufgaben und -ziele des Kantons bzw. der Gemeinde, die einzelnen Aufgabengebiete einschliesslich strategischer Ziele, sowie den Überblick über die voraussichtliche Entwicklung der Leistungen;

c. das Gesetzgebungsprogramm (Kanton);

d. den Planaufwand und -ertrag für die Bereiche gemäss Buchstabe b;

e. die Planinvestitionsausgaben und -einnahmen für die Bereiche gemäss Buchstabe b;

f. die Schätzung des Finanzierungsbedarfs;

g. die Finanzierungsmöglichkeiten;

h. die Entwicklung der Finanzkennzahlen.

2. Der Finanzplan enthält die Angaben gemäss Absatz 1 Buchstaben a, d, e, f, g und h.

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