610.1
FHG
CH-OW
Art. 13 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Inhalt
Gesamtsteuerung des Haushalts - Aufgaben- und Finanzplan
Art. 13 FHG · Inhalt
1. Die rollende Aufgaben- und Finanzplanung enthält
a. die finanz- und wirtschaftspolitisch relevanten Eckdaten;
b. die Hauptaufgaben und -ziele des Kantons bzw. der Gemeinde, die einzelnen Aufgabengebiete einschliesslich strategischer Ziele, sowie den Überblick über die voraussichtliche Entwicklung der Leistungen;
c. das Gesetzgebungsprogramm (Kanton);
d. den Planaufwand und -ertrag für die Bereiche gemäss Buchstabe b;
e. die Planinvestitionsausgaben und -einnahmen für die Bereiche gemäss Buchstabe b;
f. die Schätzung des Finanzierungsbedarfs;
g. die Finanzierungsmöglichkeiten;
h. die Entwicklung der Finanzkennzahlen.
2. Der Finanzplan enthält die Angaben gemäss Absatz 1 Buchstaben a, d, e, f, g und h.