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Art. 9 Kaminfegertarif - Besondere Fälle

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Art. 9 Kaminfegertarif · Besondere Fälle

1. Für Arbeiten ausserhalb des ordentlichen Turnus oder des zugeteilten Gebietes kann die Grundtaxe angemessen erhöht werden.

2. Bei Reinigungsarbeiten in Siedlungen abseits von mit Motorfahrzeugen befahrbaren Strassen kann die entsprechende Fusswegzeit nach Aufwand berechnet werden. Die aufgewendete Zeit ist auf die gereinigten Objekte aufzuteilen. Dasselbe gilt auch für allfällige Fahrbewilligungsgebühren und Transportkosten.

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