546.211
CH-OW
Art. 5 Kaminfegertarif - Tarif nach Aufwand
Tarife
Art. 5 Kaminfegertarif · Tarif nach Aufwand
1. Mit dem Tarif nach effektivem Aufwand werden die Reinigungskosten nach Zeitaufwand pro Person im Objekt für die Arbeit an der Feuerungsanlage, einschliesslich Beratung und Inkasso sowie allfällige Feuerpolizeimeldungen gemäss Art. 1 dieses Tarifs abgegolten.
2. Der Tarif nach Aufwand darf nur für Arbeiten angewendet werden, für die keine feste Vorgabezeit vorgesehen ist (Art. 4 dieses Tarifs).