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Art. 4 Kaminfegertarif - Tarif nach Vorgabezeit

Tarife
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Art. 4 Kaminfegertarif · Tarif nach Vorgabezeit

1. Mit der Vorgabezeit werden die objektbezogenen Reinigungskosten einschliesslich die Benutzung von Geräten, Werkzeugen und Maschinen abgegolten. Die Vorgabezeiten entsprechen einem durchschnittlichen Zeitaufwand bei einem normalen Verschmutzungsgrad.

2. Beratung, Inkasso sowie allfällige Feuerpolizeimeldungen gemäss Art. 1 dieses Tarifs sind darin eingeschlossen.

3. Wird die Vorgabezeit aus Gründen, die in der Anlage liegen, um mehr als 20 Prozent, mindestens aber 10 Minuten, über- oder unterschritten, so ist nach effektivem Zeitaufwand und Grundtaxe abzurechnen (Art. 5 dieses Tarifs).

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