546.211
CH-OW
Art. 3 Kaminfegertarif - Bemessung der Entschädigung
Tarife
Art. 3 Kaminfegertarif · Bemessung der Entschädigung
1. Die Entschädigung der Kaminfegerarbeiten bemisst sich nach Vorgabezeiten und Grundtaxe oder nach effektivem Zeitaufwand und Grundtaxe.
2. Bei der Rechnungsstellung nach Vorgabezeit ist es unerheblich, ob die Arbeiten durch den Meister, den Gesellen oder den Lehrling ausgeführt werden.