546.211
CH-OW
Art. 1 Kaminfegertarif - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Kaminfegertarif · Geltungsbereich
1. Dieser Tarif ordnet die Entschädigung für die dem Kaminfeger durch die Feuerpolizeiverordnung und die Ausführungsbestimmungen über den Kaminfegerdienst übertragenen Reinigungsarbeiten, einschliesslich der mit dieser Aufgabe verbundenen Meldung von feuerpolizeilichen Mängeln. Weitergehende Aufgaben und deren Entschädigungen sind vom Einwohnergemeinderat besonders zu regeln.