546.112
CH-OW
Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehren der Gemeinden Sarnen und Engelberg - b. Feuerwehr Sarnen
Kosten
Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehren der Gemeinden Sarnen und Engelberg · b. Feuerwehr Sarnen
1. Die Personal- und Betriebskosten werden wie folgt entschädigt (Beträge in Fr.)
a. Ausbildungskosten (Proben) pro AdF und Std.: 30.-
b. Ausbildungskosten (Kurse) pro AdF und Tag: 200.-
c. * Pauschalentschädigung für Garagierung der Fahrzeuge/Geräte pro Jahr: 73 100.-
d. * Pauschalentschädigung für Administration pro Jahr: 3 600.-
e. * Pauschalentschädigung für Materialverwalter pro Jahr: 26 200.-
f. * Pauschalentschädigung für Feuerwehrkommandant pro Jahr: 16 200.-