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546.112 CH-OW

Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehren der Gemeinden Sarnen und Engelberg - b. Feuerwehr Sarnen

Kosten
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Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehren der Gemeinden Sarnen und Engelberg · b. Feuerwehr Sarnen

1. Die Personal- und Betriebskosten werden wie folgt entschädigt (Beträge in Fr.)

a. Ausbildungskosten (Proben) pro AdF und Std.: 30.-

b. Ausbildungskosten (Kurse) pro AdF und Tag: 200.-

c. * Pauschalentschädigung für Garagierung der Fahrzeuge/Geräte pro Jahr: 73 100.-

d. * Pauschalentschädigung für Administration pro Jahr: 3 600.-

e. * Pauschalentschädigung für Materialverwalter pro Jahr: 26 200.-

f. * Pauschalentschädigung für Feuerwehrkommandant pro Jahr: 16 200.-

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