546.112
CH-OW
Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehren der Gemeinden Sarnen und Engelberg - Pikettdienst
Alarmierung und Pikettdienst
Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehren der Gemeinden Sarnen und Engelberg · Pikettdienst
1. Pikettdienst wird nur in Ausnahmefällen durch das Feuerwehrkommando angeordnet und vom Feuerwehrinspektorat bewilligt.