546.112
CH-OW
Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehren der Gemeinden Sarnen und Engelberg - b. Feuerwehr Engelberg
Aufgaben und Ausrüstung
Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehren der Gemeinden Sarnen und Engelberg · b. Feuerwehr Engelberg
1. Die Feuerwehr Engelberg übernimmt im ganzen Gemeindegebiet die Personenrettung und -bergung aus verunfallten Fahrzeugen, ausgenommen aus Schienenfahrzeugen und Seilbahnanlagen.