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546.112 CH-OW

Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehren der Gemeinden Sarnen und Engelberg - b. Feuerwehr Engelberg

Aufgaben und Ausrüstung
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Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehren der Gemeinden Sarnen und Engelberg · b. Feuerwehr Engelberg

1. Die Feuerwehr Engelberg übernimmt im ganzen Gemeindegebiet die Personenrettung und -bergung aus verunfallten Fahrzeugen, ausgenommen aus Schienenfahrzeugen und Seilbahnanlagen.

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