546.111
ABFEWG
CH-OW
Art. 5 Ausführungsbestimmungen zum Feuerwehrgesetz (AB FeWG) - b. Zulassungsverfahren (Art. 9 Abs. 3 FeWG)
Vorbeugender Brandschutz
Art. 5 AB FeWG · b. Zulassungsverfahren (Art. 9 Abs. 3 FeWG)
1. Gesuche zur selbstständigen Berufsausübung als Kaminfegerin oder Kaminfeger sind an die kantonale Fachstelle zu richten.
2. Die kantonale Fachstelle veröffentlicht regelmässig im Internet und im Amtsblatt die zugelassenen Kaminfegerinnen und Kaminfeger.