Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
546.111 ABFEWG CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen zum Feuerwehrgesetz (AB FeWG) - b. Zulassungsverfahren (Art. 9 Abs. 3 FeWG)

Vorbeugender Brandschutz
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Art. 5 AB FeWG · b. Zulassungsverfahren (Art. 9 Abs. 3 FeWG)

1. Gesuche zur selbstständigen Berufsausübung als Kaminfegerin oder Kaminfeger sind an die kantonale Fachstelle zu richten.

2. Die kantonale Fachstelle veröffentlicht regelmässig im Internet und im Amtsblatt die zugelassenen Kaminfegerinnen und Kaminfeger.

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