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546.111 ABFEWG CH-OW

Art. 4 Ausführungsbestimmungen zum Feuerwehrgesetz (AB FeWG) - Kaminfegerdienst a. Kontroll- und Reinigungspflicht (Art. 8 Abs. 1 FeWG)

Vorbeugender Brandschutz
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Art. 4 AB FeWG · Kaminfegerdienst a. Kontroll- und Reinigungspflicht (Art. 8 Abs. 1 FeWG)

1. Die Kontrolle der Feuerungsanlage sowie nötigenfalls deren Reinigung hat jährlich zu erfolgen.

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