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Art. 2 Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr (Feuerwehrgesetz, FeWG) - Begriff

Vorbeugender Brandschutz
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Art. 2 Feuerwehrgesetz, FeWG · Begriff

1. Vorbeugender Brandschutz umfasst alle präventiven Massnahmen zum Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen.

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