Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
546.1 FeWGLpPLvVF CH-OW

Art. 1 Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr (Feuerwehrgesetz, FeWG) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Feuerwehrgesetz, FeWG · Zweck

1. Dieses Gesetz bezweckt Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt vor Feuer, Rauch und Explosionen zu schützen.

2. Es stellt den Einsatz der Feuerwehr bei Bränden, Explosionen, Elementarereignissen, Unfällen mit Verkehrsmitteln und bei der Freisetzung schädlicher und gefährlicher Stoffe sicher.

Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr (Feuerwehrgesetz, FeWG) - Zweck Art. 2 Feuerwehrgesetz, FeWG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →