543.111
ABZSG
CH-OW
Art. 28 Ausführungsbestimmungen über den Zivilschutz (AB ZSG) - Zuweisungsplanung und Schutzraumbausteuerung
Schutzmassnahmen - Schutzräume
Art. 28 AB ZSG · Zuweisungsplanung und Schutzraumbausteuerung
1. Die Dienststelle Zivilschutz erstellt die Zuweisungsplanung und Schutzraumbausteuerung.