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543.1 ZSGLSPP CH-OW

Art. 2 Zivilschutzgesetz (ZSG) - Aufgaben und Zuständigkeiten des Kantons a. Kanton

Aufgaben und Organisation
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Art. 2 ZSG · Aufgaben und Zuständigkeiten des Kantons a. Kanton

1. Der Kanton ist im Rahmen der Bundesrechts für alle Massnahmen im Bereiche des Zivilschutzes zuständig.

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