Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
542.11 CH-OW

Art. 8 Verordnung über die wirtschaftliche Landesversorgung - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Verordnung über die wirtschaftliche Landesversorgung · Inkrafttreten

1. Der Regierungsrat bestimmt, wann diese Verordnung in Kraft tritt.

← Art. 7 Verordnung über die wirtschaftliche Landesversorgung Vollzugsorgane

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →