540.311
CH-OW
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Ausführungsbestimmungen über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen vom 6. April 1993 werden aufgehoben.