540.21
VKSD
CH-OW
Art. 9 Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst (VKSD) - Samariterverband Unterwalden
Zuständigkeiten und Organisation
Art. 9 VKSD · Samariterverband Unterwalden
1. Der Samariterverband Unterwalden stellt in Zusammenarbeit mit weitern Partnern den Betrieb der mobilen Sanitätshilfsstelle sicher.
2. Die Aufgaben im Einzelnen und die Entschädigung werden in einer Leistungsvereinbarung geregelt.