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540.21 VKSD CH-OW

Art. 9 Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst (VKSD) - Samariterverband Unterwalden

Zuständigkeiten und Organisation
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Art. 9 VKSD · Samariterverband Unterwalden

1. Der Samariterverband Unterwalden stellt in Zusammenarbeit mit weitern Partnern den Betrieb der mobilen Sanitätshilfsstelle sicher.

2. Die Aufgaben im Einzelnen und die Entschädigung werden in einer Leistungsvereinbarung geregelt.

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