540.21
VKSD
CH-OW
Art. 1 Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst (VKSD) - Aufgaben
Allgemeines
Art. 1 VKSD · Aufgaben
1. Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) unterstützt das öffentliche Gesundheitswesen mit koordiniert eingesetzten Mitteln des Bevölkerungsschutzes, privater Organisationen, anderer Kantone und der Armee, um die Patientinnen und Patienten bei Katastrophen oder in Notlagen bestmöglich zu versorgen.