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540.112 ABKFSKFS CH-OW

Art. 6 Ausführungsbestimmungen über den kantonalen Führungsstab (AB KFS) - Bereitschaft

Organisation
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Art. 6 AB KFS · Bereitschaft

1. Der Stabschef oder die Stabschefin sowie deren Stellvertretung haben sich über längere Abwesenheiten (Ferien, Krankheit und dergleichen) gegenseitig abzusprechen.

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