540.112
ABKFSKFS
CH-OW
Art. 10 Ausführungsbestimmungen über den kantonalen Führungsstab (AB KFS) - Ernstfalldokumentation
Aufgaben
Art. 10 AB KFS · Ernstfalldokumentation
1. Die Chefs der Dienstgruppen und Fachdienste sind verpflichtet, die für die Erfüllung der Aufgaben ihres Funktionsbereichs erforderliche Ernstfalldokumentation anzulegen und aktuell zu halten.