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540.112 ABKFSKFS CH-OW

Art. 10 Ausführungsbestimmungen über den kantonalen Führungsstab (AB KFS) - Ernstfalldokumentation

Aufgaben
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Art. 10 AB KFS · Ernstfalldokumentation

1. Die Chefs der Dienstgruppen und Fachdienste sind verpflichtet, die für die Erfüllung der Aufgaben ihres Funktionsbereichs erforderliche Ernstfalldokumentation anzulegen und aktuell zu halten.

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