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540.111 ABKBSG CH-OW

Art. 6 Ausführungsbestimmungen über den Bevölkerungsschutz (AB kBSG) - Mobile Sanitätshilfsstelle, Care-Team Obwalden

Vorbereitung und Einsatz
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Art. 6 AB kBSG · Mobile Sanitätshilfsstelle, Care-Team Obwalden

1. Die mobile Sanitätshilfsstelle untersteht in fachlicher Hinsicht dem Gesundheitsamt. Sie wird in der Ausbildung und im Einsatz logistisch durch die Stützpunktfeuerwehr unterstützt.

2. Das Care-Team Obwalden untersteht in fachlicher Hinsicht dem Gesundheitsamt und wird administrativ durch die Dienststelle Zivilschutz betreut.

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