540.111
ABKBSG
CH-OW
Art. 6 Ausführungsbestimmungen über den Bevölkerungsschutz (AB kBSG) - Mobile Sanitätshilfsstelle, Care-Team Obwalden
Vorbereitung und Einsatz
Art. 6 AB kBSG · Mobile Sanitätshilfsstelle, Care-Team Obwalden
1. Die mobile Sanitätshilfsstelle untersteht in fachlicher Hinsicht dem Gesundheitsamt. Sie wird in der Ausbildung und im Einsatz logistisch durch die Stützpunktfeuerwehr unterstützt.
2. Das Care-Team Obwalden untersteht in fachlicher Hinsicht dem Gesundheitsamt und wird administrativ durch die Dienststelle Zivilschutz betreut.