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540.111 ABKBSG CH-OW

Art. 3 Ausführungsbestimmungen über den Bevölkerungsschutz (AB kBSG) - Einwohnergemeinden

Aufgaben und Organisation
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Art. 3 AB kBSG · Einwohnergemeinden

1. Der Einwohnergemeinderat erfüllt die Aufgaben nach Art. 6 BSG. Er

a. beurteilt ausserdem die Gefahren;

b. stellt Warnung und Alarmierung der Behörden und der Bevölkerung sicher;

c. plant den Einsatz seiner Mittel;

d. regelt die Nachbarhilfe;

e. regelt Aufgebots- und Gesuchstellungskompetenzen;

f. stellt die notwendigen Informationen an den kantonalen Führungsstab sicher;

g. erlässt die nötigen Sicherheitsmassnahmen wie Evakuationsanordnungen und Betretungsverbote.

2. Er erlässt ein Reglement über das Gemeindeführungsorgan (Art. 6 Bst. b BSG).

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