540.111
ABKBSG
CH-OW
Art. 3 Ausführungsbestimmungen über den Bevölkerungsschutz (AB kBSG) - Einwohnergemeinden
Aufgaben und Organisation
Art. 3 AB kBSG · Einwohnergemeinden
1. Der Einwohnergemeinderat erfüllt die Aufgaben nach Art. 6 BSG. Er
a. beurteilt ausserdem die Gefahren;
b. stellt Warnung und Alarmierung der Behörden und der Bevölkerung sicher;
c. plant den Einsatz seiner Mittel;
d. regelt die Nachbarhilfe;
e. regelt Aufgebots- und Gesuchstellungskompetenzen;
f. stellt die notwendigen Informationen an den kantonalen Führungsstab sicher;
g. erlässt die nötigen Sicherheitsmassnahmen wie Evakuationsanordnungen und Betretungsverbote.
2. Er erlässt ein Reglement über das Gemeindeführungsorgan (Art. 6 Bst. b BSG).