540.1
KBSG
CH-OW
Art. 5 Bevölkerungsschutzgesetz (kBSG) - Aufgaben und Zuständigkeiten der Einwohnergemeinden a. Aufgaben
Aufgaben und Organisation
Art. 5 kBSG · Aufgaben und Zuständigkeiten der Einwohnergemeinden a. Aufgaben
1. Die Einwohnergemeinden (nachfolgend Gemeinden genannt) sind gemäss den Vorgaben des Kantons zuständig für die Vorbereitung und den Vollzug von Massnahmen, soweit sie innerhalb des Gemeindegebiets oder für nachbarliche Hilfe getroffen bzw. geleistet werden müssen. Sie werden vom Kanton unterstützt.
2. Massnahmen gemäss Absatz 1 richten sich nach den Möglichkeiten der Gemeinden.
3. Die Gemeinden können bei drohender Gefährdung räumlich und zeitlich begrenzte Sicherheitsmassnahmen beschliessen.
4. Sie können mit Gemeinden ausserhalb des Kantons zusammenarbeiten. Verträge erfordern die Zustimmung des Kantons.