Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
540.1 KBSG CH-OW

Art. 2 Bevölkerungsschutzgesetz (kBSG) - Aufgaben und Zuständigkeiten des Kantons a. Aufgaben

Aufgaben und Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 kBSG · Aufgaben und Zuständigkeiten des Kantons a. Aufgaben

1. Der Kanton regelt, steuert und koordiniert die Massnahmen im Bevölkerungsschutz, soweit diese sich nicht auf eine Gemeinde allein beschränken.

← Art. 1 kBSG Bevölkerungsschutzgesetz (kBSG) - Zweck des Bevölkerungsschutzes Art. 3 kBSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →