540.1
KBSG
CH-OW
Art. 2 Bevölkerungsschutzgesetz (kBSG) - Aufgaben und Zuständigkeiten des Kantons a. Aufgaben
Aufgaben und Organisation
Art. 2 kBSG · Aufgaben und Zuständigkeiten des Kantons a. Aufgaben
1. Der Kanton regelt, steuert und koordiniert die Massnahmen im Bevölkerungsschutz, soweit diese sich nicht auf eine Gemeinde allein beschränken.