451.511
CH-OW
Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek - Ausschluss
Benützung der Kantonsbibliothek und Gebühren
Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek · Ausschluss
1. Wer die Benutzungsbestimmungen schwerwiegend oder wiederholt verletzt, kann von der Kantonsbibliothek befristet oder ganz von der Bibliotheksbenützung ausgeschlossen werden.