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451.511 CH-OW

Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek - Ausschluss

Benützung der Kantonsbibliothek und Gebühren
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Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek · Ausschluss

1. Wer die Benutzungsbestimmungen schwerwiegend oder wiederholt verletzt, kann von der Kantonsbibliothek befristet oder ganz von der Bibliotheksbenützung ausgeschlossen werden.

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