Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
451.511 CH-OW

Art. 8 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek - Interbibliothekarischer Leihverkehr

Benützung der Kantonsbibliothek und Gebühren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek · Interbibliothekarischer Leihverkehr

1. Fachbücher und Zeitschriftenartikel, die in der Kantonsbibliothek nicht vorhanden sind, können im Inland gegen Gebühr über den interbibliothekarischen Leihverkehr bestellt werden.

← Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek Aufgaben Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →