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Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek - Ausleihbeschränkungen

Benützung der Kantonsbibliothek und Gebühren
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Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek · Ausleihbeschränkungen

1. Für wertvolle Medien sowie für Bücher und Zeitschriften können von der Kantonsbibliothek Ausleihbeschränkungen festgelegt werden. Medien, die den Ausleihbeschränkungen unterliegen, können im Lesesaal eingesehen werden.

2. Bücher mit Druckjahr vor 1950 werden nicht ausgeliehen und können im Lesesaal eingesehen werden.

3. Der Erwachsenenbestand darf nur an Personen ab 12 Jahren (Bücher) beziehungsweise 14 Jahren (DVD’s) ausgeliehen werden.

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