451.511
CH-OW
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek - Kantonsbibliothekarin oder Kantonsbibliothekar
Aufgaben und Aufbau der Kantonsbibliothek
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek · Kantonsbibliothekarin oder Kantonsbibliothekar
1. Die Kantonsbibliothekarin oder der Kantonsbibliothekar hat insbesondere folgende Aufgaben
a. sie oder er ist zuständig für die Entwicklung der Strategie zuhanden des Departementsvorstehers und die operative und kundenorientierte Führung der Kantonsbibliothek;
b. sie oder er sogt für die richtige Handhabung der Benutzungsbestimmungen;
c. sie oder er ist verantwortlich für den Bestand;
d. sie oder er verfasst alljährlich zuhanden des Bildungs- und Kulturdepartements einen Tätigkeitsbericht.