451.511
CH-OW
Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek - Tätigkeitsbereich
Aufgaben und Aufbau der Kantonsbibliothek
Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek · Tätigkeitsbereich
1. Die Kantonsbibliothek erfüllt ihren Zweck durch
a. Ausleihe ihrer Bestände im Rahmen der Benutzungsbestimmungen;
b. * Vermittlung von Büchern im interbibliothekarischen Leihverkehr;
c. Führung eines entsprechenden Kataloges;
d. Informationsdienste;
e. Zusammenarbeit mit den Gemeinde- und Schulbibliotheken, namentlich deren Unterstützung bei bibliothekarischen und bibliothekstechnischen Belangen sowie im Rahmen von Weiterbildungsanlässen.