Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
451.511 CH-OW

Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek - Tätigkeitsbereich

Aufgaben und Aufbau der Kantonsbibliothek
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Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek · Tätigkeitsbereich

1. Die Kantonsbibliothek erfüllt ihren Zweck durch

a. Ausleihe ihrer Bestände im Rahmen der Benutzungsbestimmungen;

b. * Vermittlung von Büchern im interbibliothekarischen Leihverkehr;

c. Führung eines entsprechenden Kataloges;

d. Informationsdienste;

e. Zusammenarbeit mit den Gemeinde- und Schulbibliotheken, namentlich deren Unterstützung bei bibliothekarischen und bibliothekstechnischen Belangen sowie im Rahmen von Weiterbildungsanlässen.

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