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Art. 12 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek - Gebühren

Benützung der Kantonsbibliothek und Gebühren
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Art. 12 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek · Gebühren

1. Die Benützung der Medien innerhalb der Bibliothek sowie die Ausleihe für den amtlichen Gebrauch in der kantonalen Verwaltung ist unentgeltlich.

2. Die Kantonsbibliothek erhebt folgende Gebühren

a. * Bibliotheksausweis: Fr. 5.- und für den Ersatz eines verlorenen Bibliotheksausweises Fr. 10.-;

b. * Jahresgebühren für Erwachsene (für Kinder und Jugendliche wird keine Jahresgebühr erhoben)

1. * Fr. 30.- für die Ausleihe von physischen Medien (beispielsweise die Ausleihe von Büchern, Videos, CDs) und

2. * Fr. 20.- für die Benützung der Digitalen Bibliothek Zentralschweiz (DiBiZentral);

c. * Ausleihe von DVDs und Videos: Fr. 2.- pro Medium;

d. * Mahnung von Medien, welche die Ausleihfrist überschritten haben

1. erste Mahnung (zwei Tage nach Ablauf der Leihfrist) Fr. 5.-,

2. zweite Mahnung (14 Tage nach Ablauf der Leihfrist) Fr. 10.-,

3. dritte Mahnung (25 Tage nach Ablauf der Leihfrist) Fr. 15.-;

e. * nicht zurückgebrachte oder beschädigte Medien: Bearbeitungsgebühr von Fr. 10.- sowie die Ersatzkosten des Mediums;

f. * Reservation ausgeliehener Medien (eingeschlossen die schriftliche Mitteilung): Fr. 2.-;

g. * interbibliothekarischer Leihverkehr: Fr. 12.- pro Medium (eingeschlossen die schriftliche Mitteilung) sowie weitere allfällige Gebühren der ausleihenden Bibliothek; Fr. 5.- pro 20 Seiten bei Kopienbestellungen; bei Bestellungen aus dem Ausland werden die effektiven Kosten der ausleihenden Bibliothek, aber mindestens Fr. 20.- verrechnet;

h. * Fotokopien bei Selbstkopieren

1. * Schwarz/weiss Kopien: A4 Fr. -.20, A3 Fr. -.40;

2. * Farbkopien: A4 Fr. -.50, A3 Fr. 1.-;

i. * Kopieraufträge: Bearbeitungsgebühr von Fr. 10.- und Betrag pro Kopie gemäss Buchstabe h.

3. In Härtefällen kann die Gebühr für den Bibliotheksausweis und die Jahresgebühr gemäss Absatz 2 Buchstabe a und b dieses Artikels erlassen werden.

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