Art. 12 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek - Gebühren
Art. 12 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek · Gebühren
1. Die Benützung der Medien innerhalb der Bibliothek sowie die Ausleihe für den amtlichen Gebrauch in der kantonalen Verwaltung ist unentgeltlich.
2. Die Kantonsbibliothek erhebt folgende Gebühren
a. * Bibliotheksausweis: Fr. 5.- und für den Ersatz eines verlorenen Bibliotheksausweises Fr. 10.-;
b. * Jahresgebühren für Erwachsene (für Kinder und Jugendliche wird keine Jahresgebühr erhoben)
1. * Fr. 30.- für die Ausleihe von physischen Medien (beispielsweise die Ausleihe von Büchern, Videos, CDs) und
2. * Fr. 20.- für die Benützung der Digitalen Bibliothek Zentralschweiz (DiBiZentral);
c. * Ausleihe von DVDs und Videos: Fr. 2.- pro Medium;
d. * Mahnung von Medien, welche die Ausleihfrist überschritten haben
1. erste Mahnung (zwei Tage nach Ablauf der Leihfrist) Fr. 5.-,
2. zweite Mahnung (14 Tage nach Ablauf der Leihfrist) Fr. 10.-,
3. dritte Mahnung (25 Tage nach Ablauf der Leihfrist) Fr. 15.-;
e. * nicht zurückgebrachte oder beschädigte Medien: Bearbeitungsgebühr von Fr. 10.- sowie die Ersatzkosten des Mediums;
f. * Reservation ausgeliehener Medien (eingeschlossen die schriftliche Mitteilung): Fr. 2.-;
g. * interbibliothekarischer Leihverkehr: Fr. 12.- pro Medium (eingeschlossen die schriftliche Mitteilung) sowie weitere allfällige Gebühren der ausleihenden Bibliothek; Fr. 5.- pro 20 Seiten bei Kopienbestellungen; bei Bestellungen aus dem Ausland werden die effektiven Kosten der ausleihenden Bibliothek, aber mindestens Fr. 20.- verrechnet;
h. * Fotokopien bei Selbstkopieren
1. * Schwarz/weiss Kopien: A4 Fr. -.20, A3 Fr. -.40;
2. * Farbkopien: A4 Fr. -.50, A3 Fr. 1.-;
i. * Kopieraufträge: Bearbeitungsgebühr von Fr. 10.- und Betrag pro Kopie gemäss Buchstabe h.
3. In Härtefällen kann die Gebühr für den Bibliotheksausweis und die Jahresgebühr gemäss Absatz 2 Buchstabe a und b dieses Artikels erlassen werden.