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Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek - Führungen

Benützung der Kantonsbibliothek und Gebühren
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Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek · Führungen

1. Das Personal der Kantonsbibliothek führt interessierte Gruppen und Schulklassen auf Voranmeldung durch die Bibliothek und informiert über die verschiedenen Möglichkeiten der Bibliotheksbenützung.

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