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451.21 DSVOPMRPM CH-OW

Art. 9 Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung, DSV) - b. Vorsorgliche Massnahmen

Schutzmassnahmen und -wirkungen
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Art. 9 Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung, DSV) · b. Vorsorgliche Massnahmen

1. Fehlt ein verbindlicher Gebiets- oder Objektschutz oder muss ein solcher angepasst werden, so kann die zuständige Behörde für gefährdete, genau abgegrenzte Areale eine Planungszone als vorsorgliche Massnahme verfügen. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was dem voraussichtlichen Schutzziel widerspricht.

2. Das Verfahren für die Planungszone richtet sich sinngemäss nach Art. 45 f. des Planungs- und Baugesetzes.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

OGVE.Generalregister · ow (Art. 9 DSV)
Municipality's Right to Assess Sewer and Water Connection Fees Based on Tax Value Affirmed
Art. 8 Siehe Art. 1 Bst. a VIVS (OGVE 2014/15 Nr. 63). Art. 9 Ist eine vorsorgliche Massnahme im Sinne von Art. 9 DSV nicht angezeigt oder möglich, so kann eine provisorische Unterschutzstellung im Rahmen einer Vereinbarung nach Art. 15 DSV erfolg
OGVE.Generalregister · ow (Art. 9 DSV)
Cantonal and Federal Court Summaries: Municipal Organization, Naturalization, and Land Use Review
Art. 8 | Siehe Art. 1 Bst. a VIVS (OGVE 2014/15 Nr. 63). | | | | | | | Art. 9 | Ist eine vorsorgliche Massnahme im Sinne von Art. 9 DSV nicht angezeigt oder möglich, so kann eine provisorische Unterschutzstellung im Rahmen einer Vereinbarung nach Art. 15 DSV erfolg
OGVE.2014.15.53.htm · ow (Art. 9 und 15 DSV)
Provisional Protection Order for Historically Significant Villa Upheld
Neue SucheOriginalOGVE-2014-15-53.htm OGVE 2014/15 Nr. 53 Art. 9 und 15 DSV Ist eine vorsorgliche Massnahme im Sinne von Art. 9 DSV nicht angezeigt oder möglich, so kann eine provisorische Unterschutzstel