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Art. 4 Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung, DSV) - Einstufung

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Art. 4 Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung, DSV) · Einstufung

1. Ortsbildschutzgebiete und Schutzobjekte werden entsprechend ihrem Stellenwert eingestuft in solche von lokaler, regionaler und nationaler Bedeutung.

2. Ist die Einstufung streitig, so entscheidet bezüglich der Zuweisung zur lokalen oder regionalen Ebene der Regierungsrat.

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