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451.21 DSVOPMRPM CH-OW

Art. 3 Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung, DSV) - Schutzkategorien

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Art. 3 Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung, DSV) · Schutzkategorien

1. Ortsbildschutzgebiete umfassen Siedlungsgebiete, die aus dem Zusammenwirken der Baukörper und Freiräume dem Ort ein charakteristisches, unverwechselbares und siedlungsgestalterisch besonders wertvolles architektonisches Gepräge verleihen.

2. Als Schutzobjekte werden wichtige Zeugen einer Epoche, geschichtlich oder kulturell bedeutende Stätten, Verkehrswege sowie Bauten und Bauteile bezeichnet, deren historische, kulturgeschichtliche oder wissenschaftliche Bedeutung ihnen einen besonderen Stellenwert im Orts- und Landschaftsbild verleiht.

3. Als Umgebungsschutzgebiete werden jene an Schutzobjekte angrenzenden Gebietsteile bezeichnet, die optisch dem Schutzobjekt verbunden sind und dessen gesamte Wirkung sicherstellen.

4. Archäologische Fundstellen beinhalten Gegenstände und Relikte aus früheren Geschichtsepochen der Menschheit. Sie können als Schutzobjekte oder im Rahmen von archäologischen Schutzgebieten unter Schutz gestellt werden.

5. Archäologische Schutzgebiete umfassen erforschte oder unerforschte Gebiete, an denen sich nachweislich archäologische Spuren menschlichen Wirkens erhalten haben oder wo solche mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind.

Schutzkategorien Art. 4 Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung, DSV) →

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (5)

VVGE.1995.96.Nr.9 · ow (Art. 3 Abs. 2 DSV.)
Building Protection and Procedural Appeals Case
nale Schutzpläne für Kulturobjekte setzen voraus, dass die Objekte im Inventar gemäss Art. 5 ff. DSV enthalten sind (Erw. 4). d. Art. 3 Abs. 2 DSV. Als Kulturobjekte gelten Bauten nicht allein aufgrund ihres künstlerischen oder städtebaulichen Wertes. Auch ihr kulturgeschicht
OGVE.2016.17.25.htm · ow (Art. 3 Abs. 3 DSV)
Neighborhood Plan Approval Overturned Due to Regulatory and Environmental Concerns
g vom 30. März 1990 (DSV; GDB 451.21) und geniesst den Umgebungsschutz nach Art. 12 DSV. Als Umgebungsschutzgebiete werden gemäss Art. 3 Abs. 3 DSV jene an Schutzobjekte angrenzenden Gebietsteile bezeichnet, die optisch dem Schutzobjekt verbunden sind und dessen gesamte Wirkun
VVGE.1995.96.Nr.10 · ow (Art. 3 Abs. 2 DSV.)
Building Protection Upheld Due to Historical and Architectural Significance
Neue SucheOriginalXII-010.htm VVGE 1995/96 Nr. 10, S. 32: Art. 3 Abs. 2 DSV. a. Unterschutzstellung des Wohn- und Geschäftshauses Bahnhofplatz 3 in Sarnen (Erw. 6). b. Einer Unterschutzstellung können auc
VVGE.1995.96.Nr.11 · ow (Art. 3 Abs. 2 DSV.)
Villa Preservation vs. Owner's Rights
Neue SucheOriginalXII-011.htm VVGE 1995/96 Nr. 11, S. 38: a. Art. 3 Abs. 2 DSV. Unterschutzstellung der Villa Landenberg in Sarnen (Erw. 6). Die Unterschutzstellung muss vor dem Verhältnismässigkeitsprinzip S
OGVE.2014.15.63.htm · ow (Art. 3 Abs. 2 und Art. 8 DSV)
ISOS and IVS Designations: Binding Effects and Attic Floor Area Calculation
vielmehr durch das kantonale Recht als Schutzobjekte bezeichnet und im Verfahren der Nutzungsplanung entsprechend geschützt (vgl. Art. 3 Abs. 2 und Art. 8 DSV). 3.3 Im kantonalen Recht wurde die betreffende Strasse jedoch nicht unter Schutz gestellt. Die vorläufige Beurteilung durch de