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451.21 DSVOPMRPM CH-OW

Art. 12 Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung, DSV) - e. Wirkung der Umgebungsschutzgebiete

Schutzmassnahmen und -wirkungen
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Art. 12 Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung, DSV) · e. Wirkung der Umgebungsschutzgebiete

1. Innerhalb des Umgebungsschutzgebietes sind Massnahmen an Bauten sowie im Freiraum so auszugestalten, dass keine Störung des betroffenen Schutzobjektes entsteht und dessen Ausstrahlung in seiner Wirkung erhalten und gefördert werden kann. Insbesondere in der Wahl von Form, Grösse und Proportion, Material, Farbe und Bepflanzung ist auf das Schutzobjekt Rücksicht zu nehmen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

OGVE.2016.17.25.htm · ow (Art. 12 DSV.)
Neighborhood Plan Approval Overturned Due to Regulatory and Environmental Concerns
eutung im Sinne von Art. 10 der Denkmalschutzverordnung vom 30. März 1990 (DSV; GDB 451.21) und geniesst den Umgebungsschutz nach Art. 12 DSV. Als Umgebungsschutzgebiete werden gemäss Art. 3 Abs. 3 DSV jene an Schutzobjekte angrenzenden Gebietsteile bezeichnet, die optisc