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Art. 6 Reglement über den Kathriner-Egger-Fonds - Verwaltung

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Art. 6 Reglement über den Kathriner-Egger-Fonds · Verwaltung

1. Das Bildungs- und Kulturdepartement hat folgende Aufgaben

a. Information der Öffentlichkeit über den Kathriner-Egger-Fonds;

b. Prüfung der Beitragsgesuche im Sinne von Art. 2 und 3 dieses Reglements;

c. * Zusprechung der Beiträge im Sinne von Art. 4 und 5 dieses Reglements gestützt auf die Anträge der Fachstelle für Ausbildungsbeiträge;

d. * Veranlassung der Auszahlung der zugesprochenen Beiträge.

2. Die Finanzverwaltung hat folgende Aufgaben

a. * Auszahlung der zugesprochenen Beiträge;

b. * Rechnungsführung des Fonds;

c. Anlage des Fondsvermögens.

3. Der Fonds wird in der Staatsrechnung gesondert ausgewiesen.

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