419.311
CH-OW
Art. 4 Reglement über den Kathriner-Egger-Fonds - Mittelverwendung
Art. 4 Reglement über den Kathriner-Egger-Fonds · Mittelverwendung
1. Für eine Periode von fünf Jahren dürfen dem Fonds höchstens Fr. 150 000.- entnommen werden. Pro Jahr können somit durchschnittlich Fr. 30 000.- an Beiträgen ausgeschüttet werden.
2. Die in einem Kalenderjahr anfallenden Zinsen werden dem Fondsvermögen zugeschlagen. Negativzinsen werden nicht dem Fondsvermögen belastet.
3. Über die Mittelverwendung für die nächste Fünfjahres-Periode wird im letzten Jahr der laufenden Periode entschieden.