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Art. 4 Reglement über den Kathriner-Egger-Fonds - Mittelverwendung

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Art. 4 Reglement über den Kathriner-Egger-Fonds · Mittelverwendung

1. Für eine Periode von fünf Jahren dürfen dem Fonds höchstens Fr. 150 000.- entnommen werden. Pro Jahr können somit durchschnittlich Fr. 30 000.- an Beiträgen ausgeschüttet werden.

2. Die in einem Kalenderjahr anfallenden Zinsen werden dem Fondsvermögen zugeschlagen. Negativzinsen werden nicht dem Fondsvermögen belastet.

3. Über die Mittelverwendung für die nächste Fünfjahres-Periode wird im letzten Jahr der laufenden Periode entschieden.

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