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Art. 2 Reglement über den Kathriner-Egger-Fonds - Zweck

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Art. 2 Reglement über den Kathriner-Egger-Fonds · Zweck

1. Der Fonds bezweckt die Unterstützung von Personen in Ausbildung und Familien mit Kindern in Ausbildung, für welche keine oder ungenügende kantonale Ausbildungsbeiträge gesprochen werden können und die finanziell schlecht gestellt sind.

2. Die Unterstützung erfolgt in Form von jährlichen Beiträgen, welche auf schriftliches Gesuch hin zugesprochen werden können. Es besteht kein Anspruch auf einen Beitrag.

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