419.2
CH-OW
Art. 17 Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen - Bemessungsgrundsatz
Bemessung der Beiträge
Art. 17 Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen · Bemessungsgrundsatz
1. Ausbildungsbeiträge stellen einen Beitrag an den finanziellen Bedarf der Person in Ausbildung dar.