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419.2 CH-OW

Art. 17 Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen - Bemessungsgrundsatz

Bemessung der Beiträge
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Art. 17 Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen · Bemessungsgrundsatz

1. Ausbildungsbeiträge stellen einen Beitrag an den finanziellen Bedarf der Person in Ausbildung dar.

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