419.111
CH-OW
Art. 18 Ausführungsbestimmungen über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen - Mitteilung des Entscheides
Verfahren
Art. 18 Ausführungsbestimmungen über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen · Mitteilung des Entscheides
1. Die Fachstelle Ausbildungsbeiträge teilt den Entscheid über die Gewährung des Ausbildungsbeitrages der gesuchstellenden Person in Form einer Verfügung schriftlich mit.