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419.111 CH-OW

Art. 17 Ausführungsbestimmungen über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen - Gesuch

Verfahren
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Art. 17 Ausführungsbestimmungen über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen · Gesuch

1. Das Gesuch um Ausbildungsbeiträge ist während des laufenden Ausbildungsjahres bei der Fachstelle Ausbildungsbeiträge einzureichen. Pro Ausbildungsjahr kann nur ein Gesuch eingereicht werden.

2. Es muss die auf dem Formular für Ausbildungsbeiträge verlangten Angaben und Unterlagen enthalten.

3. Es besteht kein Anspruch auf Ausbildungsbeiträge, wenn das Gesuch unvollständig oder nicht rechtzeitig eingereicht worden ist, oder wenn die gesuchstellende Person die für die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und Vermögens erforderlichen Unterlagen trotz Aufforderung nicht fristgerecht einreicht.

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