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419.111 CH-OW

Art. 16 Ausführungsbestimmungen über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen - Ausschreibung

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Art. 16 Ausführungsbestimmungen über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen · Ausschreibung

1. Die Fachstelle Ausbildungsbeiträge schreibt die Ausbildungsbeiträge im Amtsblatt zweimal jährlich aus.

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