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419.111 CH-OW

Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen - Stipendienrechtliche Abzüge

Berechnung des finanziellen Bedarfs
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Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen · Stipendienrechtliche Abzüge

1. Die stipendienrechtlichen Abzüge betragen

a. 65 000 Franken, wenn die Erziehungsberechtigten oder zum Unterhalt verpflichteten Personen einen gemeinsamen Haushalt führen;

b. je 40 000 Franken, wenn die Erziehungsberechtigten oder die zum Unterhalt verpflichteten Personen keinen gemeinsamen Haushalt führen;

c. 50 000 Franken für Alleinerziehende, wenn aus objektiven Gründen (z.B. Tod oder unbekannter Aufenthalt) nicht mit Leistungen von weiteren Erziehungsberechtigten oder zum Unterhalt verpflichteten Personen gerechnet werden kann.

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