419.111
CH-OW
Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen - Stipendienrechtliche Abzüge
Berechnung des finanziellen Bedarfs
Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen · Stipendienrechtliche Abzüge
1. Die stipendienrechtlichen Abzüge betragen
a. 65 000 Franken, wenn die Erziehungsberechtigten oder zum Unterhalt verpflichteten Personen einen gemeinsamen Haushalt führen;
b. je 40 000 Franken, wenn die Erziehungsberechtigten oder die zum Unterhalt verpflichteten Personen keinen gemeinsamen Haushalt führen;
c. 50 000 Franken für Alleinerziehende, wenn aus objektiven Gründen (z.B. Tod oder unbekannter Aufenthalt) nicht mit Leistungen von weiteren Erziehungsberechtigten oder zum Unterhalt verpflichteten Personen gerechnet werden kann.