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Art. 17 Verordnung über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienverordnung) - Gesuch

Verfahren und Organisation
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Art. 17 Stipendienverordnung · Gesuch

1. Das Gesuch um Ausbildungsbeiträge ist mit den nötigen Angaben und Unterlagen bei der Fachstelle Ausbildungsbeiträge einzureichen.

2. Der Regierungsrat regelt das Verfahren in Ausführungsbestimmungen.

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