Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
418.1 CH-OW

Art. 9 Sportförderungsgesetz - Schulsportanlässe

Sport in der Schule
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Art. 9 Sportförderungsgesetz · Schulsportanlässe

1. Die Schulträger unterstützen zusätzliche Schulsportangebote und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an kantonalen, regionalen und schweizerischen Schulsportanlässen.

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